Kostet das Gutachten etwas?
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden übernimmt i.d.R. die gegnerische Versicherung die Kosten.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Meist innerhalb von 24 Stunden. Notfälle auch abends/wochenends nach Absprache.
Kommt ihr auch zu mir?
Ja. Vor‑Ort‑Besichtigung im Kreis Soest & Umgebung.
Wie läuft der Online‑Check?
Du gibst die Eckdaten in 6 Schritten ein, optional Fotos. Wir prüfen und melden uns mit dem nächsten Schritt.
Wer zahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden?
In der Regel übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die notwendigen Gutachterkosten. Wir klären das transparent vorab und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Kann ich frei wählen, welchen Gutachter ich beauftrage?
Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.
Was ist, wenn der Schaden klein wirkt (Bagatellschaden)?
Auch kleine Schäden können teurer sein als vermutet (z. B. hinter Stoßfängern). Wir prüfen, ob ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag ausreicht. Die Einschätzung ist für Sie transparent.
Was beinhaltet ein Unfallgutachten?
Fotodokumentation, Schadenumfang und Reparaturweg, Kalkulation der Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, ggf. Wertminderung und Angaben zu Nutzungsausfall.
Bekomme ich einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden besteht in der Regel Anspruch auf Ersatzmobilität: Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung – abhängig von Fahrzeugklasse und Ausfallzeit.
Totalschaden – was bedeutet das?
Liegt der wirtschaftliche Totalschaden vor, werden Wiederbeschaffungswert und Restwert gegenübergestellt. Die Regulierung erfolgt dann in der Regel auf Wiederbeschaffungsbasis.
Fiktive Abrechnung – geht das?
Ja, häufig kann fiktiv auf Basis des Gutachtens abgerechnet werden. Sie entscheiden, ob und wo repariert wird. Ausnahmen sind möglich – wir erläutern die Optionen im Einzelfall.
Kommt ein Versicherungs‑Gutachter auch zu mir?
Ja, viele Versicherungs‑SV besichtigen ebenfalls. Der Unterschied: Versicherungs‑SV arbeiten im Auftrag der Versicherung, wir arbeiten unabhängig in Ihrem Interesse.
Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?
Nach der Besichtigung erhalten Sie das vollständige Gutachten in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden.
Welche Unterlagen/Infos braucht ihr vor Ort?
Zulassungsbescheinigung Teil I, Kilometerstand, Schadenhergang, ggf. vorhandene Vorschäden/Unterlagen. Fotos übernehmen wir.
Kasko‑Schaden – darf ich euch beauftragen?
Bei Vollkasko entscheidet der Versicherer häufig über die Gutachterbeauftragung. Sprechen Sie uns an – wir erklären die Möglichkeiten und arbeiten mit Anwälten zusammen, falls rechtliche Fragen bestehen.
Kostet mich das etwas?
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden werden die notwendigen Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen. Bei Eigenverschulden oder Kasko klären wir die Kosten transparent vorab.
Übernehmt ihr die Kommunikation mit Versicherung/Anwalt?
Ja. Auf Wunsch stimmen wir uns mit Werkstatt und Anwalt ab und stellen die erforderlichen Unterlagen bereit.
Gilt euer Servicegebiet nur 100 km um Geseke?
Standardmäßig ja. Bei größeren Schäden sind weitere Entfernungen nach Absprache möglich.
Datenschutz: Was passiert mit meinen Fotos/Daten?
Wir nutzen Ihre Daten ausschließlich zur Schadenaufnahme und Gutachtenerstellung gemäß DSGVO. Keine Weitergabe an Dritte ohne Rechtsgrundlage oder Ihre Zustimmung.